{"id":27,"date":"2023-05-20T15:07:31","date_gmt":"2023-05-20T13:07:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.transporte-petergraf.at\/?page_id=27"},"modified":"2025-02-20T15:40:26","modified_gmt":"2025-02-20T14:40:26","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.transporte-petergraf.at\/?page_id=27","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<div class=\"wp-block-group has-black-color has-white-background-color has-text-color has-background has-link-color wp-elements-6fa30dcbf81b47a642e6032bb4100daf is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h3 class=\"wp-block-heading has-black-color has-luminous-vivid-amber-to-luminous-vivid-orange-gradient-background has-text-color has-background\">AGBs<\/h3>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 1 GELTUNGSBEREICH<\/h2>\n\n\n\n<p>Allen Auftr\u00e4gen liegen diese AGT zugrunde. Mit Auftragserteilung best\u00e4tigt der Auftraggeber in Kenntnis dieser AGT zu sein und erkennt diese ausdr\u00fccklich an und nimmt sie als Vertragsinhalt zur G\u00e4nze an. Stillschweigen des Auftraggebers gilt jedenfalls als Zustimmung. Vertragsbedingungen oder sonstige Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers sind unwirksam und sind daher f\u00fcr das gegenst\u00e4ndliche Rechtsgesch\u00e4ft und die gesamte Gesch\u00e4ftsbeziehung ausgeschlossen. Diese AGT gelten auch dann, wenn sie in der Auftragsbest\u00e4tigung des Transporteurs dem Auftraggeber erstmals zur Kenntnis gebracht werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die AGT gelten im nationalen und internationalen G\u00fcterverkehr mit Kraftfahrzeugen, der f\u00fcr Unternehmer oder Nichtunternehmer von Transporteuren ausgef\u00fchrt wird, die Mitglieder des Fachverbandes f\u00fcr das G\u00fcterbef\u00f6rderungsgewerbes sind (Kleintransportunternehmer und konzessionierte Transportunternehmer im folgenden Transporteure genannt) f\u00fcr alle sonstigen Verrichtungen der Transportunternehmer, die nicht in den Bestimmungen der CMR geregelt sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Die AGT gehen allen Handelsbr\u00e4uchen vor. Gesetzliche Bestimmungen zwingender Natur schr\u00e4nken den Wirkungskreis der AGT sinngem\u00e4\u00df ein.<\/p>\n\n\n\n<p>Konsumenten sind jene Personen, f\u00fcr die im Falle einer Auftragserteilung das Konsumentenschutzgesetz gilt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 2 PFLICHTEN DES TRANSPORTEURS<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Transporteur f\u00fchrt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Frachtf\u00fchrers aus. Er nimmt dabei das Interesse des Auftraggebers wahr<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 3 VERTRAGSCHLIE\u00dfENDE PARTEIEN<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\">(Diese Bestimmung gilt ausschlie\u00dflich f\u00fcr Vertragspartner, die Unternehmer sind. Im Verh\u00e4ltnis zu Konsumenten gilt sie daher nicht!)<\/p>\n\n\n\n<p>Der Bef\u00f6rderungsvertrag wird ausschlie\u00dflich zwischen dem Transporteur und dem Auftraggeber abgeschlossen. Fahrer, Subfr\u00e4chter oder sonstige den Transport begleitende Personen haben keine Vollmacht, f\u00fcr den Transporteur vertragliche Vereinbarungen zu treffen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen des Auftrages (auch Zusatzauftr\u00e4ge) sind daher ausschlie\u00dflich mit dem Transporteur zu vereinbaren. Derartige Auftrags\u00e4nderungen und sonstige Mitteilungen, die nicht mit dem Transporteur vereinbart werden, sondern an Mitarbeiter des Transporteurs, Subfr\u00e4chter oder sonstiges Fahr- und Begleitpersonal ergehen, binden den Transporteur daher nicht.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 4 ABHOLUNG UND ZUSTELLUNG DER G\u00dcTER<\/h2>\n\n\n\n<p>Die G\u00fcter werden im Rahmen des Bef\u00f6rderungsvertrages vom Transporteur abgeholt und zugestellt.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Gut gilt, sofern nicht etwas anderes ausdr\u00fccklich vereinbart wird, als zugestellt, wenn es an der vorgesehenen Abladestelle der f\u00fcr die Abladung zust\u00e4ndigen Person zur Abladung bereitgestellt wird. Mit diesem Zeitpunkt endet, soferne nicht etwas anderes vereinbart ist sp\u00e4testens die Haftung des Transporteurs. Ist die Zustelladresse eine Wohnung oder eine Gesch\u00e4ftsr\u00e4umlichkeit in einem Haus, so gilt die Zustellung mit der Bereitstellung des Transportgutes an der Haust\u00fcre als erledigt, es sei denn der Auftraggeber hat mit dem Transportunternehmer (\u00a7 3 Abs 2 dieser AGT) nachweislich eine andere Vereinbarung getroffen. Ist der Empf\u00e4nger trotz Terminvereinbarung nicht anwesend oder verweigert er grundlos die \u00dcbernahme (mangels einer entsprechenden Vereinbarung) an der Haust\u00fcre so tritt ein Ablieferungshindernis ein und ist der Transporteur zur sofortigen Entladung auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers berechtigt (vgl \u00a7 16 CMR). Vereinbarungen des Auftraggebers mit seinem Vertragspartner aus dem der Warensendung zu Grunde liegenden Vertrag haben f\u00fcr den Transporteur keine Wirkung.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 5 INFORMATIONSPFLICHT DES AUFTRAGGEBERS<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\">(Diese Bestimmung gilt ausschlie\u00dflich f\u00fcr Vertragspartner, die Unternehmer sind. Im Verh\u00e4ltnis zu Konsumenten gilt sie daher nicht!)<\/p>\n\n\n\n<p>Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Transporteur bei Auftragserteilung \u00fcber den Inhalt der Sendung genauestens und vollst\u00e4ndig zu informieren. Insbesondere ist der Transporteur dar\u00fcber zu informieren, ob Wertgegenst\u00e4nde oder Geld und dergleichen zu transportieren sind. Dem Transporteur sind bei Wertsendungen der Wert bzw bei Geldsendungen der genaue Betrag der zu transportierenden Sendung bekannt zu geben.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Transporteur ist auch dar\u00fcber zu informieren, wenn gef\u00e4hrliche oder verderbliche G\u00fcter Inhalt\/ Teil der Sendung sind. Die Informationen \u00fcber das Transportgut sind direkt dem Transporteur und nicht an Fahrer, Subfr\u00e4chter oder sonstiges Fahr- oder Begleitpersonal zu geben. Verletzt der Auftraggeber seine diesbez\u00fcgliche Verpflichtung, haftet er dem Transporteur f\u00fcr alle damit verbundene Kosten und Sch\u00e4den.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Transporteur ist jedenfalls zur sofortigen Entladung und Einlagerung von Wert- und Geldsendungen, gef\u00e4hrlicher oder verderblicher G\u00fcter, \u00fcber die er nicht informiert wurde, auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers berechtigt. Ge\u00e4nderte Informationen \u00fcber die Warensendung berechtigen den Transporteur zur sofortigen Ablehnung der (weiteren) Durchf\u00fchrung des gesamten Transportes.<\/p>\n\n\n\n<p>Wird der Transport nicht oder nicht mehr durchgef\u00fchrt, bleibt der Frachtanspruch des Transporteurs in jedem Fall neben allf\u00e4lligen Schadenersatzforderungen bestehen. Der Auftraggeber haftet f\u00fcr alle Kosten und Sch\u00e4den, die aufgrund unrichtiger oder fehlerhafter Beschreibung des Transportgutes entstehen auch dann, wenn ihn daran kein Verschulden trifft, dies aber in seiner Sph\u00e4re liegt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 6 STORNIERUNG DES BEF\u00d6RDERUNGSAUFTRAGES<\/h2>\n\n\n\n<p>Bei Stornierung des Transportauftrages durch den Auftraggeber 24 Stunden vor dem geplanten Transportbeginn hat der Transporteur uneingeschr\u00e4nkten Anspruch auf die gesamte vereinbarte Verg\u00fctung, wenn die Stornierung vom Auftraggeber zu vertreten ist und der Transporteur dies nicht zu verantworten hat. Der Auftraggeber hat dem Transporteur dar\u00fcber hinaus alle Auslagen und \u2013 im Falle des Verschuldens des Auftraggebers \u2013 alle Sch\u00e4den zu ersetzen, die durch eine vom Auftraggeber zu vertretende Stornierung des Transportauftrages entstehen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 7 BEF\u00d6RDERUNGSPAPIERE<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\">(Diese Bestimmung gilt ausschlie\u00dflich f\u00fcr Vertragspartner, die Unternehmer sind. Im Verh\u00e4ltnis zu Konsumenten gilt sie daher nicht!)<\/p>\n\n\n\n<p>Der Auftraggeber ist, soferne er Unternehmer ist, verpflichtet, dem Transporteur alle Begleitpapiere zu \u00fcbergeben, die der Transporteur zur Durchf\u00fchrung des Transportes und der Erf\u00fcllung der Zoll- und sonstigen verwaltungsbeh\u00f6rdlichen Vorschriften bis zur Ablieferung an den Empf\u00e4nger ben\u00f6tigt.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Auftraggeber haftet f\u00fcr die Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit dieser Dokumente. Eine \u00dcberpr\u00fcfungspflicht des Transporteurs besteht nicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Transporteur alle Sch\u00e4den und Kosten, die mit der \u00dcbergabe unrichtiger oder unvollst\u00e4ndiger Dokumente verbunden sind, zu ersetzen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 8 PR\u00dcFUNG DES INHALTES DER SENDUNG, FESTSTELLUNG VON ANZAHL UND GEWICHT<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Transporteur ist jederzeit berechtigt, nicht aber verpflichtet, nachzupr\u00fcfen, ob die Sendung mit den Angaben des Auftraggebers \u00fcbereinstimmt und ob die G\u00fcter, allenfalls geltenden Sondervorschriften entsprechend, \u00fcbergeben werden. Stellt sich heraus, dass die Sendung den Angaben des Auftraggebers nicht entspricht, tritt ein Bef\u00f6rderungshindernis ein. Der Auftraggeber ist davon zu verst\u00e4ndigen.<\/p>\n\n\n\n<p>Trifft der Auftraggeber nicht unverz\u00fcglich Ma\u00dfnahmen zur weiteren ordnungsgem\u00e4\u00dfen Bef\u00f6rderung, ist der Transporteur zur sofortigen Entladung und Einlagerung auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers berechtigt.<\/p>\n\n\n\n<p>Ist der Auftraggeber Unternehmer, kann der Transporteur nach seiner Wahl allenfalls auch den Verkauf der G\u00fcter nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen veranlassen. Im Verh\u00e4ltnis zu Konsumenten steht diese M\u00f6glichkeit des Verkaufes dem Transporteur nicht zu.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Auftraggeber haftet dem Transporteur f\u00fcr alle dadurch entstehenden Kosten und Sch\u00e4den.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 9 PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Auftraggeber ist daf\u00fcr alleine verantwortlich, dass das Transportgut ordnungsgem\u00e4\u00df und transportsicher verpackt ist, andernfalls er dem Transporteur f\u00fcr jeden daraus entstandenen Schaden unabh\u00e4ngig von einem Verschulden des Auftraggebers haftet.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 10 BELADUNG UND ENTLADUNG DER G\u00dcTER<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\">(Diese Bestimmung gilt ausschlie\u00dflich f\u00fcr Vertragspartner, die Unternehmer sind. Im Verh\u00e4ltnis zu Konsumenten gilt sie daher nicht!)<\/p>\n\n\n\n<p>Die G\u00fcter sind vom Auftraggeber, dem Absender bzw dem Empf\u00e4nger zu verladen bzw zu entladen. Bei Mitarbeit von Fahrern, Hilfspersonal oder des Subfr\u00e4chters oder dessen Fahrer oder Hilfspersonal bei der Verladung oder Entladung, haften diese Personen als Erf\u00fcllungsgehilfen des Auftraggebers oder des Absenders. Wird jedoch mit dem Transporteur sp\u00e4testens vor Beginn der Beladung oder Entladung ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart, dass der Transporteur f\u00fcr die Verladung bzw Entladung verantwortlich sein soll, so haftet der Transporteur f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verladung und kann daf\u00fcr ein gesondertes Entgelt berechnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Vereinbarungen \u00fcber die Be- oder Entladepflicht mit dem Fahrer, dem Subfr\u00e4chter oder sonstigem Fahr- oder Begleitpersonal binden den Transporteur nicht. Ist der Vertragspartner Konsument ist der Transportunternehmer immer zur Entladung verpflichtet.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 11 \u00dcBERLADUNG<\/h2>\n\n\n\n<p>F\u00fchrt der Transporteur die Beladung durch, ist von ihm bei einer drohenden \u00dcberladung die Fortsetzung der Beladung zu verweigern. Besteht der Auftraggeber dennoch auf der Beladung, kann der Transporteur die Durchf\u00fchrung des gesamten Transportes ablehnen und das Gut auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers wieder entladen.<\/p>\n\n\n\n<p>Ausschlie\u00dflich im Verh\u00e4ltnis mit Unternehmen, nicht jedoch mit Konsumenten, gilt bei Feststellung einer \u00dcberladung einer nicht vom Transporteur verladenen Sendung, dass der Transporteur vom Auftraggeber die Abladung des \u00dcbergewichtes auf Kosten des Auftraggebers verlangen kann. Geschieht dies nicht sofort oder wird die \u00dcberladung unterwegs festgestellt, so kann der Transporteur das \u00dcbergewicht auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers abladen. Der abgeladene Teil wird dem Auftraggeber zur Verf\u00fcgung gestellt. Trifft dieser binnen angemessener Frist keine Anweisungen, so kann der Transporteur das Gut auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers einlagern und nach seiner Wahl allenfalls nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen den Verkauf der G\u00fcter veranlassen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Auftraggeber haftet bei festgestellter \u00dcberladung jedenfalls \u2013 auch bei Nichtdurchf\u00fchrung des Transportes &#8211; f\u00fcr die gesamte Fracht. Der Transporteur kann dem Auftraggeber zus\u00e4tzlich s\u00e4mtliche insbesondere mit der \u00dcberbeladung, der Einholung und Durchf\u00fchrung der Weisungen und der Entladung entstandenen Auslagen und Kosten in Rechnung stellen. Dar\u00fcber hinaus haftet der Auftraggeber dem Transporteur f\u00fcr jeden mit der \u00dcberladung verbundenen Schaden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 12 LADE- UND ABLIEFERFRIST, LIEFERFRISTEN<\/h2>\n\n\n\n<p>Lade- und Ablieferfristen sowie Lieferfristen sind \u2013 jedoch ausschlie\u00dflich im Verh\u00e4ltnis zu Unternehmern &#8211; immer unverbindlich. Sollte die Be- oder Entladung oder die Ablieferung zu bestimmten Zeiten erfolgen m\u00fcssen, ist dies mit dem Transporteur unter ausdr\u00fccklichem Hinweis darauf, dass eine versp\u00e4tete Be- oder Entladung oder Ablieferung nicht akzeptiert wird, schriftlich nachweislich zu vereinbaren. Lediglich die Bekanntgabe bestimmter Be- oder Entladedaten oder Lieferfristen reicht dazu nicht aus<\/p>\n\n\n\n<p>Wird eine vereinbarte Lade- oder Ablieferfrist \u00fcberschritten oder der Beginn der Bef\u00f6rderung durch Umst\u00e4nde, die in der Sph\u00e4re des Auftraggebers liegen (wobei Absender und Empf\u00e4nger dem Auftraggeber zuzurechnen sind), verz\u00f6gert, so hat der Auftraggeber den Stundensatz zu zahlen, der sich aus dem vereinbarten Bef\u00f6rderungsentgelt errechnet und dar\u00fcber hinaus den dem Transporteur aus der Verz\u00f6gerung erwachsenen Schaden (zB Leerfahrten, Stehzeiten etc.) vollst\u00e4ndig zu ersetzen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00c4nderungen der vereinbarten Be- und Entladefristen oder Lieferfristen stellen eine \u00c4nderung des urspr\u00fcnglich erteilten Auftrages dar. Einmal festgelegte Lade- oder Entladezeiten k\u00f6nnen nur durch schriftliche Zustimmung des Transporteurs ge\u00e4ndert werden. Ohne schriftliche Zustimmung des Transporteurs stellen solche \u00c4nderungen eine Stornierung des Auftrages dar und l\u00f6sen die im zweiten Absatz dieses Paragraphen vereinbarten Rechtsfolgen aus.<\/p>\n\n\n\n<p>Lehnt der Empf\u00e4nger die Annahme der Sendung ab, steht dem Transporteur f\u00fcr die R\u00fcckbef\u00f6rderung gegen\u00fcber seinem Auftraggeber ein angemessenes Entgelt in H\u00f6he der vereinbarten Fracht zu. Davon unber\u00fchrt bleibt das Recht der Entladung gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Abs 2 dieser AGT.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 13 LADEMITTEL<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Frachtf\u00fchrer haftet nicht f\u00fcr die ihm \u00fcbergebenen Lademittel wie zum Beispiel Paletten. Der Transporteur ist jedenfalls nicht verpflichtet f\u00fcr die R\u00fcckf\u00fchrung ihm \u00fcbergebener Lademittel zu sorgen. \u00dcbernimmt er die R\u00fcckf\u00fchrung von Lademitteln, so stehen ihm hief\u00fcr Kosten zu, die zwischen ihm und dem Auftraggeber zu vereinbaren sind.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 14 ZAHLUNG DER FRACHT<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Fracht (Bef\u00f6rderungsentgelt des Transporteurs) ist zuz\u00fcglich allf\u00e4lliger Barauslagen, die dem Konsumenten jedoch vor Vertragsabschluss detailliert bekannt zu geben sind, soferne nicht anderes vereinbart ist, sofort nach Rechnungslegung zur Zahlung f\u00e4llig. Im Falle des Zahlungsverzuges sind die gesetzlichen Verzugszinsen, wenn der Vertragspartner Unternehmer ist, mindestens jedoch 12 % p.a. Verzugszinsen zu bezahlen. Dar\u00fcber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, die aufgelaufenen Mahnspesen sowie die mit der Betreibung der offenen Forderung verbundenen Kosten zur G\u00e4nze zu tragen<\/p>\n\n\n\n<p>Wird vereinbart, dass die mit dem gegenst\u00e4ndlichen Transport in Zusammenhang stehenden und vereinbarten angemessenen Frachtkosten und die tats\u00e4chlich entstandenen, dem Konsumenten im Vorhinein detailliert bekannt gegebenen Barauslagen von einem Dritten, zum Beispiel dem Empf\u00e4nger, zu bezahlen sind, so haftet der Auftraggeber hief\u00fcr solidarisch mit dem Dritten dem Transporteur.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 15 AUFRECHNUNGSVERBOT<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\">(Diese Bestimmung gilt ausschlie\u00dflich f\u00fcr Vertragspartner, die Unternehmer sind. Im Verh\u00e4ltnis zu Konsumenten gilt sie daher nicht!)<\/p>\n\n\n\n<p>Die Aufrechnung von Forderungen des Auftraggebers mit Forderungen des Transporteurs ist ausgeschlossen, es sei denn diese Gegenforderungen sind vom Transporteur ausdr\u00fccklich schriftlich anerkannt oder durch gerichtliche Entscheidung rechtskr\u00e4ftig festgestellt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 16 PFANDRECHT UND ZUR\u00dcCKBEHALTUNGSRECHT DES TRANSPORTEURS<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Transporteur hat wegen aller f\u00e4lligen und nichtf\u00e4lligen Anspr\u00fcche, die ihm aus seinen f\u00fcr den Auftraggeber erbrachten Leistungen zustehen, insbesondere wegen der Fracht, der Zollgelder, der auf das Gut geleisteten Vorsch\u00fcsse und anderer Auslagen, ein Pfandrecht und ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht an dem Gut oder an sonstigen Werten, soweit sie dem Auftraggeber geh\u00f6ren oder die der Transporteur f\u00fcr Eigentum des Auftraggebers h\u00e4lt und halten darf. Das Pfandrecht und das Zur\u00fcckbehaltungsrecht besteht, solange der Transporteur das Gut oder die Werte noch im Besitz hat oder sonst \u00fcber die G\u00fcter mittels entsprechender Papiere verf\u00fcgen kann.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Erwerb des gesetzlichen Pfand- und Zur\u00fcckbehaltungsrechtes bleibt davon unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Transporteur darf ein Pfand- und Zur\u00fcckbehaltungsrecht wegen solcher Forderungen, die mit dem Gut nicht im Zusammenhang stehen, nur aus\u00fcben, soweit sie nicht strittig sind oder wenn die Verm\u00f6genslage des Schuldners die Forderung des Transporteurs gef\u00e4hrdet.<\/p>\n\n\n\n<p>Allenfalls weitergehende gesetzliche Pfand- und Zur\u00fcckbehaltungsrechte des Transporteurs werden durch diese Bestimmungen nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch nach der Ablieferung dauert das Pfandrecht fort. Der Empf\u00e4nger oder Absender hat das Gut, das sich in seinen H\u00e4nden befindet dem Transporteur umgehend herauszugeben. Verf\u00fcgungen \u00fcber das Gut sind, soweit nicht mit dem Transporteur etwas anderes ausdr\u00fccklich vereinbart wird, unzul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 17 VERKAUF DES PFANDES<\/h2>\n\n\n\n<p>F\u00fcr den Verkauf des Pfandes gelten die einschl\u00e4gigen gesetzlichen Bestimmungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wird der zwangsweise Verkauf des Gutes angedroht, wird dem Auftraggeber zur Ordnung der Angelegenheit eine Frist von einer Woche gestellt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 18 HAFTUNG DES TRANSPORTEURS AU\u00dfERHALB DES ANWENDUNGSBEREICHES DER CMR<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Transporteur haftet f\u00fcr alle Sachsch\u00e4den, die nicht w\u00e4hrend der Bef\u00f6rderung eintreten und\/oder nicht den Bestimmungen der CMR unterliegen lediglich f\u00fcr grob fahrl\u00e4ssiges und vors\u00e4tzliches Handeln (auch das seiner Leute). Gegen\u00fcber Unternehmern &#8211; nicht aber gegen\u00fcber Konsumenten &#8211; sind im Falle grob fahrl\u00e4ssigen Verhaltens mittelbare Sch\u00e4den und Folgesch\u00e4den ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Auftraggeber ist verpflichtet in jenen F\u00e4llen, die nicht den zwingenden Bestimmungen der CMR unterliegen, einen allf\u00e4lligen Sachschaden bei sonstigem Ausschluss der Haftung innerhalb von 21 Tagen ab Tag, an dem Transport vereinbarungsgem\u00e4\u00df beginnen sollte oder begonnen wurde beim Transporteur (nicht gegen\u00fcber seinen Leuten vgl \u00a7 3 ATG) schriftlich nachweislich zu r\u00fcgen.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Verh\u00e4ltnis zu Konsumenten gilt, dass die Beschr\u00e4nkung der Haftung f\u00fcr grob fahrl\u00e4ssiges und vors\u00e4tzliches Verhalten mit dem Auftraggeber gesondert und im Einzelfall vereinbart werden muss.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Sachsch\u00e4den, die ausschlie\u00dflich auf folgende Umst\u00e4nde zur\u00fcckzuf\u00fchren ist<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>die auf die nat\u00fcrliche Beschaffenheit des Transportgutes<\/li>\n\n\n\n<li>auf den Umstand, dass die Verladung oder Entladung durch den Auftraggeber\/ Empf\u00e4nger durchgef\u00fchrt wurde oder der Auftraggeber nach den Bestimmungen dieser AGT oder sonst gesetzlicher Bestimmungen daf\u00fcr verantwortlich ist<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>haftet der Transporteur \u2013 auch einem Konsumenten gegen\u00fcber &#8211; jedenfalls nicht, da diese Umst\u00e4nde nicht der Kontrolle des Transporteurs unterliegen. Ist der Schaden auch auf andere Umst\u00e4nde zur\u00fcckzuf\u00fchren, haftet der Transporteur anteilig. Des Weiteren ist aus diesem Grund die Haftung f\u00fcr die Besch\u00e4digung oder L\u00f6schung elektronischer oder fotographischer Abbildungen oder Aufzeichnungen durch Elektrizit\u00e4t oder Magnetkr\u00e4fte ausgeschlossen. Die Haftung f\u00fcr grob fahrl\u00e4ssiges Verhalten bzw f\u00fcr Vorsatz bleibt davon unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 19 GERICHTSSTAND<\/h2>\n\n\n\n<p>Gerichtsstand ist im Falle von Unternehmergesch\u00e4ften jener Ort, an dem der Transporteur seinen Gesch\u00e4ftssitz hat.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 20 VERJ\u00c4HRUNG<\/h2>\n\n\n\n<p>Alle Anspr\u00fcche gegen den Transporteur, gleichviel aus welchem Rechtsgrund und unabh\u00e4ngig vom Grad des Verschuldens, verj\u00e4hren, soferne nicht die zwingenden Bestimmungen der CMR oder anderer zwingend anwendbarer Regelungsgebiete andere Verj\u00e4hrungsfristen festlegen, in sechs Monaten. Die Verj\u00e4hrung beginnt mit der Kenntnis des Berechtigten von dem Anspruch, sp\u00e4testens jedoch mit der Ablieferung des Gutes.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn der Auftraggeber Konsument ist, betr\u00e4gt die Verj\u00e4hrungsfrist ein Jahr<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 21 DATENSCHUTZ<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Transporteur ist berechtigt, die Daten zu sammeln, zu speichern und zu verarbeiten, die vom Versender oder Empf\u00e4nger im Zusammenhang mit dem vom Transporteur durchgef\u00fchrten Leistungen gemacht werden und\/oder vom Transporteur f\u00fcr die zu erbringenden Leistungen ben\u00f6tigt werden. Weiterhin ist der Transporteur erm\u00e4chtigt, auf Anforderung der Beh\u00f6rden (insbesondere Zollbeh\u00f6rden) und staatlichen Institutionen diesen im gesetzlich festgelegten Rahmen Daten mitzuteilen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 22 SONSTIGES<\/h2>\n\n\n\n<p>Allgemeine Gesch\u00e4fts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind auf den gegenst\u00e4ndlichen Auftrag nicht anwendbar und verhindern nicht das Zustandekommen dieses Vertrages auch wenn anderes in Auftragsbest\u00e4tigungen, Auftragsformularen, Gesch\u00e4fts- oder Einkaufsbedingungen oder anderen Formularen oder Schreiben des Auftraggebers vermerkt ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Sollten einzelne dieser Bestimmungen aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen (z.B. Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes oder der CMR) oder sonst unwirksam sein, ist davon nicht der gesamte Vertrag betroffen. In diesem Fall ist nur die jeweils unwirksame Bestimmung unbeachtlich und ist allenfalls durch die jeweilige zwingende gesetzliche Bestimmung zu ersetzen.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGBs \u00a7 1 GELTUNGSBEREICH Allen Auftr\u00e4gen liegen diese AGT zugrunde. 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